Ferienapartment Längenfelder
Ferienapartment Zürker, Äußere Maximilianstraße 22, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: +49 8821 985880 *  www.fewo-zuerker.de  *   Impressum   *   Datenschutzerklärung
Der Gastaufnahmevertrag  Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/-Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtssprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.  Der DEHOGA informiert:  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers Schadensersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. 5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung als richtig. 8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.Reiseversicherung Reiseversicherung Wir wünschen uns nichts mehr als Sie gesund in unserem Haus begrüßen zu können. Aber leider kommt es oft anders als geplant. Deshalb unser Tip für Sie:  Buchen Sie ohne Risiko!  Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. früher beenden müssen, dann schützt Sie die Storno oder StornoPlus-Versicherung vor den finanziellen Folgen. Sie ersetzt vertraglich geschuldete Stornokosten, zusätzliche Rückreisekosten und bei Abbruch der Reise die Aufwendungen für die nicht beanspruchten Reiseleistungen.Unser Partner für Sie:
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